Wichtiger Erfolg im Swap-Streit der Stadt Landsberg a. L.
LG München bestätigt Unwirksamkeit von Swaptions
Das Bankhaus Hauck & Aufhäuser hatte die Stadt Landsberg a. L. auf Zahlung verklagt, nachdem die Stadt die Zahlungen aus den Swap-Geschäften eingestellt hatte. Die Zahlungseinstellung der Stadt Landsberg a. L. hat sich nunmehr als berechtigt erwiesen.
1. Ausgangssituation
Im Laufe des seit 2012 andauernden Prozesses hatte sich herausgestellt, dass das Bankhaus Hauck & Aufhäuser den Abschluss kommunalrechtlich unzulässiger Swap-Geschäfte empfohlen hatte. Im Rahmen eines Parallelverfahrens hatte sich sogar ergeben, dass den Mitarbeitern des Bankhauses Hauck & Aufhäuser die Unzulässigkeit der empfohlenen Geschäfte zum Zeitpunkt der Empfehlung bekannt war.
2. Unwirksamkeit der Swap-Geschäfte
Das Landratsamt Landsberg versagte im Rahmen des rechtsaufsichtlichen Genehmigungsverfahrens nach sorgfältiger Prüfung die Genehmigung der Swaptions. Daraus ergab sich die endgültige Unwirksamkeit der Swap-Geschäfte, auf die sich die Stadt im Prozess berufen hatte. Das Landgericht München I äußerte bereits im Rahmen der mündlichen Verhandlung am 09.02.2021 die vorläufige Einschätzung, dass die streitigen Derivatgeschäfte aufgrund Genehmigungsversagung als nichtig einzustufen seien. Sollte das Bankhaus das staatliche Handeln für unzulässig halten, stünde ihm eventuell eine Amtshaftungsklage gegen den Freistaat Bayern offen.
3. Urteil vom 13.04.2021
Diese Einschätzung ist nunmehr Grundlage für die Abweisung der Zahlungsklage des Bankhauses Hauck & Aufhäuser geworden. Wegen der Unwirksamkeit der Swap-Geschäfte ist die Stadt Landsberg a. L. auch von weiteren Zahlungspflichten befreit. Für die Forderungen der Bank besteht insofern keine Rechtsgrundlage. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
https://www.sueddeutsche.de/bayern/fuessen-landsberg-swap-geschaefte-prozess-muenchen-1.5263037
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